CDU Leinfelden-Echterdingen Antrag Hilfsfonds "COVID-19 LE"

Die CDU beantragt einen Hilfsfonds „COVID-19 LE“. Finanzielle Mittel in Höhe von 1 Million Euro sollen sofort und befristet bis 31.12.2020 aus dem städtischen Haushalt für die ortansässige Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Bund, Land und Kommune müssen gemeinsame Solidarität für die Wirtschaft anbieten. Solidarität ist ein Prinzip, dass auf Gegenseitigkeit beruht.

Begründung:

In den letzten fünf Jahren hat die Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen etwa 260 Millionen Euro an Gewerbesteuern eingenommen. Dies hat die Stadt vor allem der ortsansässigen Wirtschaft zu verdanken; kleineren und mittelständischen Unternehmen, dem Einzelhandel- sowie einigen Großunternehmen, die alle ihren Beitrag geleistet haben.
Mitten in der durch die Corona-Pandemie ausgelösten weltweiten Krise befinden sich zahlreiche Unternehmen in einer existentiell extrem schwierigen Lage, viele Arbeitsplätze sind gefährdet; auch hier in Leinfelden-Echterdingen. Die unternehmerischen Tätigkeiten sind besonders beeinträchtigt. Störungen der Geschäftstätigkeit können in Lieferketten, beim Absatz von Produkten und Dienstleistungen, aber auch durch den Krankheitsausfall von Mitarbeitern auftreten.
Dringend und vor allem jetzt ist es Aufgabe auch auf kommunaler Ebene, der betroffenen Wirtschaft in unserer Stadt zu helfen und zwar unkonventionell, unbürokratisch und sofort.
Bund, Land, Kommune müssen gemeinsame Solidarität für die Wirtschaft bieten. Die kommunale Ebene darf sich bei dem Versuch, die Wirtschaft zu stützen, nicht wegducken und aus der Verantwortung stehlen, denn auch die kommunale Ebene, unserer Stadt Leinfelden-Echterdingen, profitiert seit Jahrzehnten von hohen Einnahmen, dank der zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen und einer außergewöhnlichen Standortgunst.

Einrichtung eines Hilfsfonds COVID-19 LE

Die CDU Fraktion Leinfelden-Echterdingen beantragt daher unmittelbare finanzielle oder auch administrative sowie temporäre mögliche fiskalische Entlastung auf kommunaler Ebene, für das örtlich ansässige Gewerbe in Zeiten der Krise. Ergänzend dazu wird die sofortige Bereitstellung von 1 Millionen Euro in einem Hilfsfonds „COVID-19 LE“ gefordert, die der Unterstützung dienen und existentiellen Risiken entgegenwirken soll. Vom Einzelhändler, über den Handwerker und Solo-Selbstständigen bis zum Industrieunternehmen mit Hauptsitz in Leinfelden-Echterdingen, soll damit sofort und unkonventionelle sowie jetzt wirksame Unterstützung angeboten werden.

Möglicher Maßnahmenpakete

Administrative und temporäre fiskalische Entlastungsmaßnahmen:
Sofortige zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen und Verzicht auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnamen in der Verantwortung der Stadt Leinfelden-Echterdingen. Verlängerung der Fristen für alle städtischen Zahlungsforderungen, die auf kommunaler Ebene eingezogen werden (z.B. Mahngebühren, Steuerzahlungen, Verpflegungs- und Betreuungskosten für alle Kinder und Jugendlichen).

Finanzielle Soforthilfen aus dem Hilfsfonds, im Folgenden beispielhaft genannt:
o Erwerb von BDS-Gutscheinen durch die Stadt Leinfelden-Echterdingen
Die Stadt wird beauftragt, in einem größeren Umfang Gutscheine beim „BDS“ zu erwerben, die bei „BDS-Mitgliedsunternehmen“ eingelöst werden können und damit direkt der Wirtschaft in LE zugutekommen. Begünstigte der Gutscheine sollen städtische Mitarbeiter und Ehrenamtliche in unserer Stadt sein, die in den Zeiten der Krise durch überdurchschnittliches Engagement oder besonderem Einsatz sich verdient machen bzw. gemacht haben.

Dieser Vorschlag konkurriert nicht die bestehenden Gutscheinregelungen der Stadt Leinfelden-Echterdingen für den Einzelhandel.

o Kostenübernahme des Online-Marktplatzes „MyLE“
Die Stadt wird beauftragt, die Kosten für den Betrieb des Online-Marktplatzes „MyLE“ ab sofort und mindestens bis 31.12.2020 zu übernehmen.

o Kostenübernahme der Geschäftsstellen von BDS und IWV
Die Stadt wird beauftragt, die anfallenden Kosten für die Geschäftsstellen des „IWV e.V.“ und des „BDS Leinfelden-Echterdingen“ ab sofort und mindestens bis 31.12.2020 zu übernehmen.

o Mietzuschuss für Gastronomie und Einzelhandel
Die Stadt wird beauftragt, auf Antrag einen Mietzuschuss für vermietete städtische Räume bereitzustellen.
Darüber hinaus wird die Stadt beauftragt zu prüfen, inwieweit Mietunterstützung auch in nichtstädtischen Räumen möglich ist.

o Werbekostenzuschuss für das Amtsblatt für das ortsansässige Gewerbe
Die Stadt wird beauftragt den ortsansässigen Unternehmen für deren Werbung und Informationen in der Krisensituation kostenlosen Werbeplatz (Zeilenbudget) zur Verfügung zu stellen, ergänzend zu dem bereitgestellten Zeilen-Budget der Verbände IWV, BDS und Werbegemeinschaften. Die Bereitstellung soll unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit möglich sein.

o Sofortige Festlegung von weiteren Hilfsmaßnahmen durch die städtische Wirtschaftsförderung
Die städtische Wirtschaftsförderung wird beauftragt, Hilfsmaßnahmen für die ortsansässige Wirtschaft zusammenzustellen, die sofort greifen und entlasten, unabhängig von BDS- und IWV-Mitgliedschaft.

Wichtig ist, dass der Startschuss jetzt fällt und Maßnahmen begonnen und auch realisiert werden.

Leinfelden-Echterdingen den 22.03.2020

Gezeichnet:
CDU Fraktion Leinfelden-Echterdingen
Ilona Koch, Fraktionsvorsitzende
Céline Kühnel, Stellv. Fraktionsvorsitzende
Horst Duda, Fraktionsmitglied
Theo Stäbler, Fraktionsmitglied
Christian Vohl, Fraktionsmitglied

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